Personalmanagement oder Zeitarbeit in Hamburg
Zeitarbeit
Zeitarbeitsfirmen
Der Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und der Zeitarbeitsfirma ist ein Arbeitsvertrag wie auch sonst zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Hauptunterschied besteht darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer einem Dritten zu überlassen.
Bei der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung wird in der Regel zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Kundenunternehmen (Entleiher) ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit vereinbart, der nicht identisch mit dem Lohn des Arbeitnehmers ist. Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt regelmäßig keinerlei Gewährleistung für die Qualität der geleisteten Arbeit und keine Haftung für eventuellen Arbeitsausfall und mangelnde Arbeitsleistung. Die Haftung des Zeitarbeitsunternehmen gegenüber dem Kunden beschränkt sich vielmehr unter dem Gesichtspunkt eines Auswahlverschuldens darauf, dass der Leiharbeitnehmer der angeforderten Qualifikation entspricht. Für den Bereich Arbeitssicherheit (Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften und der sonstigen Vorschriften zum Arbeitsschutz) bleibt der Verleiher auch bei einer anderweitigen Regelung im Innenverhältnis zum Kunden selbst verantwortlich
Die Zeitarbeitsfirma geht davon aus, dass der ihr vom Kundenbetrieb gezahlte Betrag höher ist als die notwendigen betrieblichen Ausgaben wie etwa Lohnkosten des Zeitarbeitnehmers und die Verwaltungskosten.
Ziel der Zeitarbeitsfirma ist üblicherweise die Gewinnerzielung.
(Text Wikipedia)
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